Krimi-Autor Klaus-Peter Wolf in der Laurentius-Kirche

Zum wiederholten Mal las der bekannte Krimi-Autor Klaus-Peter Wolf in der Laurentius-Kirche aus seinem neuen Roman.

Die Aktiven der Bürgerstiftung hatten die Bewirtschaftung übernommen. Nach Abzug der Kosten blieb ein nennenswerter Betrag über für die Förderung unserer Vorhaben.

Der Vorstand dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz.

Alles klar und alles geregelt? – 4. Achimer Vorsorge- und Erbrechtstage

Die Bürgerstiftung Achim ludt zum 4. Mal zu den Achimer Vorsorge- und Erbrechtstagen ein. In Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung und insbesondere unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesgerichtshofes aus den vergangenen Jahren sind viele Menschen verunsichert, wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht heute aussehen müssen. Wichtige Aspekte wurden neu entschieden und werfen die Frage auf, ob Formulierungen in einer Patientenverfügung noch  aktuell sind. Nur festzulegen, dass „lebensverlängernde  Maßnahmen“ nicht gewünscht seien, reicht nach Ansicht der Karlsruher Richter beispielsweise nicht aus. Eine zu allgemeine und knappe Patientenverfügung ist nach dem Urteil des obersten Gerichts nicht mehr verbindlich.

Bindend für Dritte seien die Festlegungen nur dann, wenn in der Patientenverfügung so konkret wie möglich einzelne ärztliche Maßnahmen benannt werden und bei welchen Krankheiten und Behandlungssituationen welche Maßnahmen durchgeführt und welche unterlassen werden sollen. Aus Sicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind nach dem Beschluss Millionen Menschen aufgefordert, ihre Dokumente zu überprüfen.

Am 5. Februar informierten  Dr. Peter Ahrens, Chefarzt und Ärztlicher Direktor der Aller-Weser-Klinik, und Rechtsanwalt und Notar Sascha Erbacher im Blauen Saal des Achimer Kasch zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Brauche ich das wirklich?“.

Einen weiteren Schwerpunkt der 4. Erbrechtstage bildete am 11. Februar die Thematik „Erben und vererben – aber richtig!“ Der Rechtsanwalt und Notar, Sascha Erbacher,  nahm sich folgender Fragen an: „Was bedeutet die gesetzliche Erbfolge? Was ist zu beachten, wenn das Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen wird? Und was passiert beim Vorsterben des eigenen Kindes und was bei einer Wiederverheiratung des Überlebenden? Ein gemeinschaftliches Testament „rechtsicher“ zu gestalten, ist nicht sonderlich schwer. Schwieriger ist es, die Formulierungen so zu wählen, dass sie sich später in der Praxis bewähren. Eine falsche Wortwahl kann zu einer gänzlich anderen Auslegung des Testaments führen. Nur wer die möglichen Fallstricke kennt, kann sicher entscheiden. Den Nachlass zu regeln, ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen und Familien sollten vorsorgen für den Fall, dass ihnen etwas zustößt.

Beide Veranstaltungen waren sehr gut besucht; beim zweiten Termin gab es sogar Platzprobleme.

Sammlung und Spenden ergaben einen guten Beitrag zur Förderung unserer Projekte.

Aufgrund des regen Interesses beabsichtigt die Bürgerstiftung, auch im Februar 2021 ein ähnliches Angebot machen zu können.